Informationen für gesetzlich Versicherte

In nahezu ganz Deutschland sind Kassenarztsitze für Orthopädie limitiert. Daher kann man sich als Orthopäde z. B. in Landsberg am Lech nur kassenärztlich niederlassen, wenn sich die Bedarfsplanung ändert (was nicht zu erwarten ist), oder ein anderer Orthopäde seine Kassenzulassung abgibt.
Obwohl ich bereits seit 2004 auf einer Warteliste bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns für einen Kassenarztsitz Orthopädie für den Landkreis Landsberg registriert bin, blieb mir zuletzt nur die Möglichkeit, mich in einer Privatpraxis niederzulassen.

Selbstverständlich können Sie sich als gesetzlich Versicherter von mir behandeln lassen.
In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind die Abrechnungsmodalitäten festgelegt, wobei einzelne Leistungen mit einem Steigerungssatz/Multiplikator (z.B. 1,8 - 2,3 - oder 3,5-fach) berechnet werden können. Da Sie nicht mit einer Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung rechnen können, möchte ich Ihnen entgegenkommen. Daher wird in meiner Praxis üblicherweise jede Leistungsposition nur mit dem 1,0-fachen Steigerungssatz berechnet.

Hierzu ein Beispiel:

Leistung Einfacher Satz Steigerung Betrag
Untersuchung 4,66 1 4,66
Beratung 4,66 1 4,66
Ultraschalluntersuchung 11,66 1 11,66


Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können Sie unter www.e-bis.de einsehen.

Operationen:


Es besteht ein belegärztlicher Vertrag mit den Kliniken Ostallgäu – Kaufbeuren. Operationen werden von mir im Klinikum St. Josef, Buchloe durchgeführt. Viele Operationen sind ambulant möglich. Die Operationsleistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte mit abgerechnet. Es entstehen also selbst zu tragende Kosten ohne Erstattungsmöglichkeit durch die gesetzliche Krankenkasse. Gerne erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag für die geplante Operation.